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SteuerStud Nr. 11 vom Seite 524

Besteuerung der Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft – Rechtslage bis 2008 und ab 2009

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Stefan Schönwald, Weil am Rhein

Ab 2008 wird der Körperschaftsteuersatz auf 15 v. H. gesenkt. Auf Gesellschafterebene gilt bis 2008 noch das sog. Halbeinkünfteverfahren; ab 2009 werden Dividenden im Privatvermögen einer definitiven Steuer i. H. von 25 v. H. zzgl. Solidaritätszuschlag unterworfen. Erzielt der Gesellschafter die Dividenden im Betriebsvermögen, so unterliegen diese ab 2009 dem sog. Teileinkünfteverfahren, d. h. sie sind zu 60 v. H. steuerpflichtig. Der pauschale Abgeltungsteuersatz von 25 v. H. bzw. das Teileinkünfteverfahren gelten auch im Zusammenhang mit dem Gewinn aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen und Aktien. Der Beitrag gibt einen Überblick über die bisherige und die zukünftige Regelung hinsichtlich der Besteuerung der Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft.

I. Allgemeines

Für die Besteuerung der Kapitalgesellschaft und ihrer Anteilseigner gelten bislang folgende Grundsätze:

  • definitiver Steuersatz i. H. von 25 % bzw. ab 2008 15 %;

  • steuerliche Erfassung der Bezüge auf der Ebene der Anteilseigner zur Hälfte, wenn Anteilseigner eine natürliche Person ist;

  • keine Anrechnung von Körperschaftsteuer;

  • Abzugsfähigkeit der Aufwendungen in Zusammenhang mit diese...

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