Oberfinanzdirektion Chemnitz - S 7287 a - 1/1 - St 23

Auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen;

Überprüfung der qualifizierten elektronischen Signatur bei einer per Computer-Fax übermittelten Rechnung

Aus gegebenem Anlass weist die OFD auf Folgendes hin:

Bei einer an ein Computer-Telefax übermittelten Rechnung handelt es sich um eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung, bei der eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist (vgl. Abschn. 184a Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 Satz 6 UStR). Bei dieser Übertragungsform wird jedoch nicht die eigentliche signierte Datei übermittelt, sondern lediglich eine Bilddatei ausgedruckt. Die Prüfung der elektronischen Signatur ist daher nur möglich, wenn die Rechnung über eine erkennbare Signatur (z. B. mit 2-D-Barcode) verfügt (vgl. Tz. 1.1 sowie Beispiel in der Anlage 1a der Kurzniederschrift zur Dienstbesprechung 1/2006, Vfg. vom , Az.: S 7522 – 37/3 – St 23). Außerdem muss der Ausdruck auf einem Drucker mit entsprechender Auflösung (minimal 300 dpi) erfolgen.

Zur Prüfung ist die ausgedruckte Rechnung zu scannen (Auflösung: minimal 300 dpi, bei mehrseitigen Rechnungen ist eine Seite ausreichend). Die (im 2-D-Barcode enthaltene) Signatur des eingescannten Dokuments kann dann mittels einer geeigneten Prüfsoftware (z. B. digiSeal-Reader) überprüft werden.

Oberfinanzdirektion Chemnitz v. - S 7287 a - 1/1 - St 23

Fundstelle(n):
PAAAC-38125