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BFH Urteil v. - IV R 8/98 BStBl 1999 II S. 333

Gesetze: AO 1977 § 160EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2

Die Anerkennung der Bildung einer Rückstellung wegen Inanspruchnahme aus Bürgschaften kann nicht von der Benennung des Darlehensgläubigers abhängig gemacht werden

Leitsatz

Die Anerkennung der Bildung einer Rückstellung wegen Inanspruchnahme aus Bürgschaften kann nicht von der Benennung des Darlehensgläubigers abhängig gemacht werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 333
PAAAA-96481

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BFH, Urteil v. 15.10.1998 - IV R 8/98

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