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Keine Geringfügigkeitsgrenze bei Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften
(1) § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG ist in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht auch ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze, bis zu deren Erreichen die gewerblichen Beteiligungseinkünfte nicht auf die übrigen Einkünfte abfärben, verfassungsgemäß. (2) § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG nicht als nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer S. 641unterliegender Gewerbebetrieb gilt (Bezug: § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 1, 2 EStG; § 2 Abs. 1 Satz 1, 2 GewStG).
Als Gewerbebetrieb in vollem Umfang gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft...