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FG München Urteil v. - 7 K 2640/11 EFG 2014 S. 175 Nr. 3

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 8 Abs. 2 S. 1, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1

Geldwerter Vorteil bei Nutzung eines Pkw im Wege des verbilligten Behördenleasings

Sonderkonditionen aus dem Leasingvertrag als neue Tatsache

Leitsatz

1. Der von der Behörde als Leasing-Nehmer an den Arbeitnehmer weitergegebene Vorteil bei Kfz-Überlassung im Wege des verbilligten Behördenleasings besteht in der Differenz zwischen den von Dritten erhobenen und den dem Arbeitnehmer eingeräumten Leasingraten. Eine Reduzierung des Vorteils wegen üblicher Preisnachlässe ist nicht vorzunehmen.

2. War dem FA bei der erstmaligen Veranlagung des Arbeitnehmers das Bestehen von Sonderkonditionen aus dem Leasingvertrag dem Grunde nach und auch hinsichtlich der Höhe der daraus resultierenden finanziellen Vorteile unbekannt, liegt insoweit eine neue Tatsache vor, die zur Änderung des dem Arbeitnehmer gegenüber ergangenen Einkommensteuerbescheids berechtigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 6 Nr. 31
DStRE 2014 S. 1308 Nr. 21
EFG 2014 S. 175 Nr. 3
EStB 2014 S. 180 Nr. 5
OAAAE-52332

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FG München, Urteil v. 22.04.2013 - 7 K 2640/11

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