Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verrechnungspreisdokumentation bei verbundenen Unternehmen
Notwendigkeit der Pflichtenbegrenzung
In den vergangenen zehn Jahren sind in nahezu allen europäischen Staaten Dokumentationspflichten für die Ausgestaltung von Konzernverrechnungspreisen eingeführt worden. Inhalt und Dichte der Dokumentationspflichten variieren allerdings von Staat zu Staat (Baumhoff u. a., IStR 2010 Beihefter S. 37 ff.; Take, IStR 2011 S. 323 ff.). Die Verrechnungspreisrichtlinien der OECD vom (S. 207 ff.) geben keinen Mindeststandard vor. Immerhin hat sich der Rat der EU über die Standardisierung der Dokumentationsanforderungen innerhalb Europas Gedanken gemacht und einen Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation für verbundene Unternehmen in der EU (EU-TPD) formuliert (Entschließung vom , Amtsblatt der EU vom , Nr. C 176/1-7). Dieser Verhaltenskodex stellt eine Art Selbstverpflichtung der EU-Staaten dar, ist aber kein verbindliches Recht und lässt genügend Spielräume für nationale länderspezifische Regelungen.
I. Einleitung
Eine landesspezifische gesetzliche Grundlage enthalten in Deutschland die mit dem StVergAbG vom (BGBl 2003 I S. 660, 665) eingeführten Ergänzungen der §§ 90, 162 AO. Die Regelungen sollen es der Finanzverwaltung ermöglichen, die Einkünfteabgrenzung zwischen ...BGBl 2003 I S. 2296BStBl 2005 I S. 570