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Schwarzgeld im Nachlass – Was sollte der Erbe tun?
Risiken im Umgang mit Schwarzgeldpositionen
Das Entdeckungsrisiko einer Steuerhinterziehung ist in den zurückliegenden Jahren erheblich gestiegen. Dieses Risiko belastet auch Erben, die im Wege der Rechtsnachfolge „kontaminiertes” Vermögen von einem Erblasser übertragen bekommen haben. Zwar endet die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Erblassers für die durch ihn begangene Steuerhinterziehung mit seinem Ableben und geht nicht auf die Erben über. Ein Erbe kann sich jedoch durch Abgabe einer eigenen unrichtigen oder unvollständigen Steuer- oder Erbschaftsteuererklärung gem. § 370 AO selbst einer Steuerhinterziehung strafbar machen. Ein Erbe begeht sogar bereits dann eine Steuerhinterziehung, wenn er bei persönlicher Entdeckung der Steuerhinterziehungstat des Erblassers nicht seiner Benachrichtigungspflicht gem. § 153 AO gegenüber den Finanzbehörden nachkommt. Aus diesen Gründen stellt sich für einen Erben die Frage, ob er straf- und steuerrechtliche Risiken eingeht und die Hinterziehungsposition fortsetzt oder ob er sich durch eine wirksame Selbstanzeige in die „steuerliche Legalität” rettet bzw. gar die Erbschaft insgesamt ausschlägt.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist ei...