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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Outplacement-Beratung

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

1. Allgemeines

Unter Outplacement-Beratung versteht man eine Beratung zur beruflichen Neuorientierung. Verschiedene Arbeitgeber verpflichten im Zusammenhang mit der Entlassung von Arbeitnehmern sog. Outplacement-Beratungsunternehmen, um ihre aus dem Dienstverhältnis ausscheidenden Arbeitnehmer durch individuelle Betreuung, fachliche Beratung und organisatorische Hilfe bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen. Die Beratung kann – wenn mehrere Arbeitnehmer eines Arbeitgebers betroffen sind – auch als Gruppenberatung stattfinden. Die Art und Weise, in der Outplacement-Beratung betrieben wird, ist sehr unterschiedlich. Teilweise werden Lehrgänge innerhalb der Arbeitszeit und vor Aufhebung des Dienstverhältnisses durchgeführt, teilweise erstreckt sich die Beratung auch über den Auflösungszeitpunkt hinaus und kann in der gezielten Beratung einzelner Arbeitnehmer und der Zurverfügungstellung von Bürokapazitäten für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses bestehen.

2. Zufluss von Arbeitslohn

Übernimmt der Arbeitgeber die Aufwendungen für die Beratung ausscheidender Arbeitnehmer durch ein Outplacement-Unternehmen, liegt Arbeitslohn vor, da die Beratung in der Regel ...

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