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Lexikon - Stand: 05.01.2024

Rückstellungen: Ausstehende Rechnungen

Rüdiger Happe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

Zum Ende eines Geschäftsjahres liegen dem Unternehmen häufig noch nicht alle Rechnungen von Lieferanten, Handwerkern und sonstigen Geschäftspartnern für bereits erbrachte Lieferungen und Leistungen vor.

Dass diese Vorgänge bilanziell zu berücksichtigen sind, ist eindeutig, für den Praxisanwender ist jedoch in vielen Fällen unklar, ob diese Schulden in der Bilanz als Verbindlichkeit oder Rückstellung auszuweisen sind.

1. Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist eine rechtlich entstandene Verbindlichkeit, die nur ihrer Höhe nach ungewiss ist, oder eine rechtlich noch nicht entstandene Verbindlichkeit, deren Entstehen dem Grunde nach hinreichend wahrscheinlich ist und deren Höhe zudem ungewiss sein kann (§ 249 Abs. 1 HGB). Nach ständiger Rechtsprechung des BFH muss der Schuldner ernsthaft mit der Inanspruchnahme rechnen und die Geltendmachung der Verpflichtung nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag wahrscheinlich sein. Darüber hinaus muss die ungewisse Verbindlichkeit im...

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