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Lageberichtsprüfung nach wp.net PH Lagebericht 2020
Neuer Prüfungshinweis für Lageberichte mittelständischer Unternehmen
Nach IDW PS 350 n. F. muss der Prüfer die Lageberichtsprüfung planen, Risikobeurteilungen machen und den Prozess der Aufstellung des Lageberichts aufnehmen. An der Prüfung von Lageberichten mittelständischer Unternehmen geht das vorbei. Prüfungshandlungen sind kein Selbstzweck: Lässt sich hinreichende Prüfungssicherheit anders schneller erreichen, muss auch das zulässig sein. wp.net PH Lagebericht 2020 stärkt deshalb die Eigenverantwortlichkeit des Prüfers.
Schüttler, Lageberichterstattung mittelständischer Unternehmen,
,
NWB RAAAH-59091
Zwei Komplexitätstreiber kennt der Lagebericht: 1. DRS 20 bei der Aufstellung und 2. IDW PS 350 n. F. bei der Prüfung. Für mittelständische Lageberichte sind beide aber nicht nur überdimensioniert, sie sind auch nicht erforderlich.
Im Juli 2020 hatte wp.net in seinem RH Lagebericht 2020 den mittelständischen Lagebericht bereits auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt.
Im November 2020 erlaubte wp.net im PH Lagebericht 2020 nun die Lageberichtsprüfung auch weiterhin allein mittels aussagebezogener Prüfungshandlungen.
I. Problem
DRS 20 und IDW PS 350 n. F. verkomplizieren Aufstellung und Prüfung des Lageberichts. Die Skalierung kommt zu kurz. Deshalb veröffentlichte wp.net