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Firmen-Pkw – Elektrofahrzeuge
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Liegt die betriebliche Nutzung eines Elektrofahrzeugs über 50 %, muss es als notwendiges Betriebsvermögen aktiviert werden. Beträgt die betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 % der Gesamtnutzung, ist eine Entscheidung zu treffen, ob das Elektrofahrzeug dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zugeordnet werden soll. Bei einer betrieblichen Nutzung von weniger als 10 % der Gesamtnutzung scheidet eine Behandlung als Betriebsvermögen generell aus.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0320 | Pkw |
Sonstige betriebliche Erträge | 2315 | Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2310 | Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust) |
sonstige Steuern | 4510 | Kfz-Steuer |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4520 | Kfz-Versicherungen |
4530 | Laufende Kfz-Betriebskosten | |
4540 | Kfz-Reparaturen | |
4550 | Garagenmiete | |
4580 | Sonstige Kfz-Kosten | |
Sonstige betriebliche Erträge | 8611 | Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt |
8614 | Verrechnete sonstige Sachbezüge ohne Umsatzst... |