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Der Anfang vom Ende der „klassischen“ Einheitsbewertung? – Grundsteuer zunehmend unter Verfassungsdruck
[i]BFH, Beschluss vom 22. 10. 2014 - II R 16/13, BStBl 2014 II S. 957Der BFH hat aktuell einen Sachverhalt mit der Fragestellung, ob eine Einheitswertfeststellung auf den für ein im ehemaligen Berlin (West) gelegenes und nach den Wertverhältnissen vom bewertetes Geschäftsgrundstück (Ladenlokal) rechtmäßig sei, zum Anlass genommen, das BVerfG mit der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung zu betrauen. [i]Eisele, NWB 51/2014 S. 3864Mit (BStBl 2014 II S. 957) hat der BFH nunmehr dem BVerfG (dortiges Az.: 1 BvL 11/14) die Frage vorgelegt, ob die Vorschriften der Einheitsbewertung des Grundvermögens seit dem wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verfassungswidrig sind. [i]Stöckel, NWB 45/2013 S. 3540; ders., NWB 46/2014 S. 3475Nach Auffassung des BFH ist ein solcher Verfassungsverstoß zu bejahen, weil die Maßgeblichkeit der (veralteten) Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitraum 1964 (spätestens) seit dem Feststellungszeitpunkt wegen des 45 Jahre (!) zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkts nicht mehr mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Ausgestaltung des Steuerrechts vereinbar sei. Der nachfolgende Bei...