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Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
Hinweise zur Handhabung
[i]Schneider, Leitfaden zu den Tatbestandsmerkmalen des § 37b EStG, NWB 6/2014 S. 374 NWB AAAAE-54094Incentives sind im Wirtschaftsleben weit verbreitet, getreu dem Motto: „Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, große die Wirtschaft“ . Seit 2007 gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen (§ 37b EStG). Als Vereinfachungsnorm gedacht, kamen jedoch schnell Zweifelsfragen auf. Ende 2013 hat der BFH erstmals in vier Verfahren dazu Stellung genommen. Unter Berücksichtigung dieser aktuellen Rechtsprechung werden im Folgenden Hinweise zur Handhabung der Pauschalversteuerung gegeben.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund und Praxiserfahrungen zu § 37b EStG
Geschenke, [i]Bedürfnis für Steuerabgeltung durch Zuwendenden Einladungen und andere Incentives sind im Wirtschaftsleben nicht wegzudenken. Sie dienen der Repräsentation und Werbezwecken des Zuwendenden, der Belohnung sowie der Verbesserung des betrieblichen Klimas. Häufig muss der Empfänger die Zuwendung versteuern und in seiner Steuererklärung angeben, ohne dass ihm dies bewusst ist. Dabei kennt er den Wert meist nicht und könnte ihn nur schwer ermitteln.
Für den Zuwendenden ist es misslich, den Empfänger auf die Steuerpflicht hinzuweisen und ihm den Wert ...