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Lexikon vom

Steuerstundungsmodelle

Roland Ronig

Der Begriff „Steuerstundungsmodelle“ resultiert aus der Einführung von § 15b EStG durch das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen. Hiernach sind negative Einkünfte aus sog. Steuersparfonds und fremdfinanzierten Kapitallebens- und Rentenversicherungen nur noch mit späteren Gewinnen derselben Einkunftsquelle verrechenbar.