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FG Münster Urteil v. - 5 K 3605/08 U EFG 2013 S. 88 Nr. 1

Gesetze: UStG § 3 Abs 9a Nr 1

Umsatzsteuer:

Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Kellerraum als Betriebsstätte oder häusliches Arbeitszimmer

Leitsatz

1) Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind nicht der unternehmerischen, sondern der privaten PKW-Nutzung zuzuordnen (entgegen BStBl. I 2000, 819, Tz. 22 sowie vom , BStBl. I 2004, 864, Tz. 3).

2) Ein betrieblich genutzter Kellerraum, der in die private Wohnsphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, ist als häusliches Arbeitszimmer zu qualifizieren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 88 Nr. 1
GStB 2013 S. 43 Nr. 2
KSR direkt 2012 S. 12 Nr. 12
StBW 2013 S. 409 Nr. 9
NAAAE-22348

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FG Münster, Urteil v. 20.09.2012 - 5 K 3605/08 U

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