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Das Jahressteuergesetz 2013 nach der Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag
Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf
Am [i]Hörster, NWB 24/2012 S. 1978; ders., NWB 23/2012 S. 1889; o. V., NWB 11/2012 S. 883hat der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz 2013 verabschiedet. Das Gesetz, das der Umsetzung des fachlich notwendigen Regelungsbedarfs in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts dient, wurde in zahlreichen Punkten gegenüber dem Regierungsentwurf geändert. Dabei hat es nicht nur die üblichen Ergänzungen – zumeist auf Initiative des Bundesrats –, sondern auch einige Streichungen gegeben. Dieser Überblick soll eine erste Orientierung über die vorgenommenen Änderungen verschaffen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Änderungen des Einkommensteuergesetzes
1. Steuerbefreiung von Geld- und Sachbezügen von Wehrpflichtigen, Zivildienstleistenden, freiwillig Wehrdienstleistenden, Reservistendienstleistenden und Freiwilligendienstleistenden (§ 3 Nr. 5 EStG)
Mit [i]Freiwilliger Wehrdienst ist grds. steuerpflichtigdem Regierungsentwurf wurde das EStG insbesondere durch Änderungen in § 3 Nr. 5 EStG an die Aussetzung der Wehrpflicht und der Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes sowie an die Einführung des freiwilligen Wehrdienstes und eines Bundesfreiwilligendienstes angepasst. Damit werden die Geld- und Sachbe...