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Rechtsformüberlegungen für Steuerberater
Alternativen und Konsequenzen
Nicht nur in Fällen gemeinsamer Berufsausübung, sondern seit der Möglichkeit der Einmann-GmbH und der Einmann-GmbH & Co. KG für Einzelsteuerberater sind Rechtsformüberlegungen auch für Berufsanfänger auf der Tagesordnung.
Außerdem geht es aus Werbungs- und Konkurrenzgründen schon frühzeitig um ein Rundumbetreuungsangebot, das nur durch Zusammenschlüsse zu gewährleisten ist. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass der Gesetzgeber im Zuge des 8. Gesetzes zur Änderung des StBerG von dem Grundsatz ausgegangen ist, den Steuerberatern nicht vorzuschreiben, welche rechtliche Organisationsform sie wählen dürfen, um ihren Beruf auszuüben (BT-Drucks. 16/7077 S. 31). Der Beitrag gibt einen Überblick über die grds. möglichen gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlüsse und bewertet diese unter dem Gesichtspunkt der – vor allem unter haftungsrechtlichen Aspekten – optimalen Organisationsform.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Die Kooperation
1. Allgemeines
[i]Ziel und Rechtsgrundlagen von KooperationenDurch das 8. Gesetz zur Änderung des StBerG können Steuerberater nunmehr auch mit nicht rechtsberatenden freien Berufen Kooperationen eingehen. Diese müssen nicht verfestigt oder...