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PiR Nr. 10 vom Seite 294

Bedeutung der Geld-Brief-Spanne (bid-ask spread) für den beizulegenden Zeitwert

Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Der beizulegende Zeitwert ( fair value) nach IFRS entspricht dem Preis, der im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am (Bewertungs-)Stichtag bei Verkauf eines Vermögenswerts erhältlich bzw. bei Übertragung einer Schuld zu zahlen ist (IFRS 13.9). Im einfachsten, aber auch seltensten Fall lässt sich der fair value eines Bilanzierungsobjekts unmittelbar durch beobachtbare Preise aus aktiven Märkten (gem. IAS 38.8/IAS 36.6) bestimmen.

Außerhalb des Bereichs der Wertpapiere und bestimmter börsengehandelter Rohstoffe ( commodities) fehlt es aber regelmäßig an notierten Marktpreisen. Soll dennoch eine Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert erfolgen, tritt an Stelle des beobachtbaren Preises notwendigerweise ein Bewertungsverfahren ( fair value measurement).

Bei Notierung eines Bewertungsobjekts an aktiven Märkten ist als fair value zwingend der notierte Marktpreis ( exit price) am Bewertungsstichtag anzusetzen ( mark-to-market). Der Rückgriff auf ein Bewertungsverfahren scheidet aus, für subjektive (Wert-)Einschätzungen bleibt somit (nahezu) kein Raum. Wenn der fair value als Marktpreis unmittelbar beobachtbar ist, ergeben sich i. d. R...

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