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BBK Nr. 5 vom

BilMoG-Wegweiser

Martin Costa

1. Ziele und Hintergrund des BilMoG

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in BBK 5/2010 S. 191.

Mit der Verabschiedung des BilMoG durch den Bundesrat vom und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am ist die tiefgreifendste Änderung der deutschen Bilanzregeln seit dem Bilanzrichtliniengesetz 1985 in Kraft getreten. Die Anwendung der neuen Regelungen ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen. Es besteht jedoch ein Wahlrecht, die Vorschriften bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen, sofern alle Vorschriften des BilMoG angewendet werden (kein sog. „cherry picking”). Wird dieses Wahlrecht ausgeübt, so ist dies gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB im Anhang bzw. Konzernanhang anzugeben.

Der Grundkonzeption des im November 2007 veröffentlichten ersten Entwurfs des BilMoG folgend (Referentenentwurf) wurden zahlreiche HGB-Vorschriften eingeführt, die der Deregulierung dienen und den Informationsgehalt eines HGB-Abschlusses erhöhen. Das HGB-Bilanzrecht stellt demzufolge eine gleichwertige, jedoch kostengünstigere und vor allem einfachere Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards dar.

Die Deregulierung wird insb...

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