Anwendung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG i.d.F. des AltEinkG bei Beiträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder übersendet das BMF die in der Anlage beigefügte Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG erbringen. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass es für die Frage des Vorliegens von Beiträgen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG nicht darauf ankommt, in welchem Land der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.
Anlage:
BMF v. - IV C 8
-S 2221 - 128/06
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2007 I Seite 262
DStZ 2007 S. 197 Nr. 7
StB 2007 S. 126 Nr. 4
StBW 2007 S. 5 Nr. 5
NAAAC-38182