Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2006
Nach § 4 Abs. 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom (Bundesgesetzblatt 1997 I S. 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2006 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.
Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2–4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.
BMF v. - IV C 5 - S 1961 -24/06
Fundstelle(n):
BStBl 2006 I Seite 754
EStB 2007 S. 16 Nr. 1
StBW 2007 S. 11 Nr. 4
NAAAC-19513