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BFH Urteil v. - IV R 172/84

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine OHG, vertreibt unter der Bezeichnung "X" Baubeschläge und Bauelemente. Sie übernahm die Lieferung und den Einbau von Fensteranlagen an einem Großbauprojekt. Ihr Geschäftspartner war die Y-KG. Die Fensteranlagen bezog sie von der Firma Z. Die Firma Y-KG geriet in Vermögensverfall und schließlich in Konkurs. Die Klägerin wies rund 960 000 DM Forderungen gegen die KG aus und nahm hierauf Wertberichtigungen vor. Gegenüber der Firma Z bestand noch eine Verbindlichkeit von 217 202 DM; die Klägerin hat hierauf seit 1976 keine Zahlungen mehr geleistet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 493
BFH/NV 1987 S. 493 Nr. -1
NAAAB-28802

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BFH, Urteil v. 20.02.1986 - IV R 172/84 -nv-

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