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NWB Nr. 5 vom Seite 277

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Bewertung eines bebauten Grundstücks

- Behebbare Baumängel und Bauschäden oder dem Verfall preisgegeben? -

von Regierungsdirektor Reinhard Stöckel, Erfurt-Mittelhausen

I. Entscheidung des Thüringer FG

Das entschieden, dass ein von der Finanzverwaltung als bebautes Grundstück bewertetes Grundstück aufgrund von umfangreichen Wasserschäden im Bereich der Geschossdecke, der schadhaften Dacheindeckung, der schadhaften Dachkonstruktion (Dachbalken), des versotteten Kamins (Schornstein), der überalterten Heizungs- und Elektroinstallation und der fehlenden Isolierung im von den Nutzungsträgern errichteten Anbau (Feuchtigkeit im Boden- und Wandbereich) als unbebautes Grundstück zu bewerten sei, da diese Schäden über das Maß hinausgingen, die sich nur vorübergehend auf Art und Umfang der Gebäudenutzung auswirkten.

II. Bauzustand des Gebäudes

Soweit das FG die Bewertung des Grundstücks als sonstiges bebautes Grundstück rügt, ist der Auffassung zu folgen, dies gilt jedoch nicht hinsichtlich der Feststellung, dass für da...

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