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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 172/15

Gesetze: EStG § 35a Abs 2, EStG § 35a Abs 3

Steuerermäßigung nach § 35a EStG: Kosten eines Hufschmieds keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Leitsatz

Der Hufschmied erbringt keine haushaltsnahen Dienstleistungen, da seine Leistungen - Ausschneiden und Beschlagen der Hufe - nicht hauswirtschaftliche Verrichtungen sind, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden.

Die Leistungen des Hufschmieds - Ausschneiden und Beschlagen der Hufe - sind keine Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, da keine handwerklichen Tätigkeiten für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung vorliegen; der Grundstücksbezug der Tätigkeit fehlt.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2017 S. 2
MAAAG-42235

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 11.11.2016 - 4 K 172/15

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