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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 8 K 254/11

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b, EStG § 9 Abs. 5

Kein Aufteilungsverbot für häusliches Arbeitszimmer

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines häuslichen Arbeitszimmers.

  2. Aufgrund der neuen Rechtsprechung des BFH zur Abkehr vom sog. Aufteilungsverbot (vgl. BFH-Beschl. GrS 1/06) kommt auch bei Aufwendungen für ein Arbeitszimmer eine Aufteilung in Betracht, sofern der Charakter als „Arbeitszimmer” trotz privater Mitbenutzung zu bejahen ist.

  3. Daher sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei einer gemischten Nutzung jedenfalls teilweise abziehbar, soweit das Arbeitszimmer büromäßig eingerichtet ist und eine Aufteilung zumindest im Schätzungswege möglich ist. § 12 Nr. 1 EStG steht dem nicht entgegen.

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 8 Nr. 21
DStRE 2013 S. 849 Nr. 14
DStZ 2012 S. 791 Nr. 22
EStB 2013 S. 142 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2012 S. 3218
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2012 S. 3288
StBW 2012 S. 1062 Nr. 23
StBW 2012 S. 1069 Nr. 23
MAAAE-20630

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 24.04.2012 - 8 K 254/11

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