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StuB Nr. 18 vom Seite 697

Ersatzrealisationstatbestände des § 22 Abs. 1 Satz 6 UmwStG

Einbringung in eine Kapitalgesellschaft

vBP/StB Prof. Dr. Hans Ott

Den Gestaltungen in Bezug auf die im Zuge der steuerneutralen Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft entstandenen sperrfristbehafteten Anteile , von denen sich Stpfl. eine Statusverbesserung versprechen, begegnet der Gesetzgeber in § 22 Abs. 1 und 2 UmwStG durch Missbrauchsregelungen. Diese Missbrauchsregelungen werden anhand ausgewählter Problembereiche nachstehend dargestellt. Auch die Finanzverwaltung hat zu diesen Missbrauchsregelungen in dem Diskussionsentwurf zum neuen Umwandlungssteuer-Erlass vom umfassend Stellung genommen.

Ott, Einbringung in eine Kapitalgesellschaft – Änderungen nach dem Entwurf des Umwandlungssteuererlasses, StuB 2011 S. 620 NWB HAAAD-89513

Kernfragen
  • Welche Missbrauchsregelungen in § 22 UmwStG sind geeignet, eine steuerliche Statusverbesserung zu verhindern?

  • Wie sind die gesetzgeberischen Voraussetzungen zur Anwendung einer Billigkeitsregelung zu beurteilen?

  • Wie ist die Veräußerung eingebrachter Anteile im Falle der Mitunternehmerschaft zu regeln, ohne die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns I zu riskieren?

I. Einführung

[i]Ott, Der Entwurf zum neuen Umwandlungssteuererlass vom 2.5.2011, StuB 2011 S. 471 NWB OAAAD-85322 Die steuerneutrale Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft na...

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