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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Arbeitszeit

Henning Rabe v. Pappenheim

I Begriff

Die Arbeitszeit ist in verschiedenen Vorschriften geregelt:

  • Auf EU-Ebene in einer Richtlinie, die derzeit überarbeitet wird. Änderungen können sich dabei insbesondere für Fernfahrer durch eine Modifikation der Entsenderichtlinie durch das sog. Mobilitätspaket ergeben. Die Richtlinie findet grundsätzlich keine Anwendung auf Personen, die Kinder unter familienähnlichen Umständen betreuen ().

  • Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) finden sich die für alle Arbeitsverhältnisse (außer für leitende Angestellte) geltenden Regelungen. Diese stellen den äußersten Rahmen der zulässigen Arbeitszeitregelungen dar.

  • In Tarifverträgen finden sich vielfältige Regelungen zur Arbeitszeit, bis hin zu den teilweise komplizierten Modellen der flexiblen Arbeitszeit; teilweise kann durch solche Tarifverträge vom Arbeitszeitgesetz abgewichen werden; diese Regelungen gelten nur für den Bereich des jeweiligen Tarifvertrags.

  • In betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht ist Arbeit i. S. v. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG die Zeit, während derer der Arbeitnehmer die von ihm in einem bestimmten Umfang vertraglich geschuldete Arbeitsleistung tatsächlich erbringen soll ( Az. 1 ABR 76/13).

  • Einzelarbeitsverträge enthalten häufig Bestimmungen üb...

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