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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1928/08

Gesetze: EStG § 33

Toupet für Mann keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Auch bei nicht erblich bedingtem Haarausfall eines Mannes ist die Anschaffung eines Toupets regelmäßig keine außergewöhnliche Belastung.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 980 Nr. 16
MAAAD-02155

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 12.11.2008 - 2 K 1928/08

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