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BBK Nr. 22 vom Seite 1199 Fach 12 Seite 7028

Ordnungsgeldverfahren bei Verletzung der Publizitätspflicht nach dem EHUG

Ablauf und Folgen

Raimund Weyand

Mit dem Inkrafttreten des EHUG zum hat sich auch das Recht der Unternehmenspublizität gravierend geändert: Zwar existiert das bisherige Handelsregister beim örtlichen Amtsgericht weiter; bundesweit stehen aber jetzt alle wesentlichen Unternehmensdaten im elektronischen Unternehmensregister auf Abruf zur Verfügung. Unternehmensbezogene Bekanntmachungen müssen überdies im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. Hierzu gehört auch das Veröffentlichen von Jahresabschlüssen für alle Geschäftsjahre, die nach dem beginnen. Kommt ein Unternehmen der Publizitätspflicht nicht nach, drohen erhebliche finanzielle Folgen.

I. Grundlagen des Ordnungsgeldverfahrens

Schon nach bisherigem Recht mussten Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften bestimmte Unterlagen, vor allem den Jahresabschluss, beim Handelsregister hinterlegen. Dieser Pflicht – verankert in § 325 HGB a. F. – kamen aber fast 90 % nicht nach, weil sie kaum Sanktionen fürchten mussten. Das bisherige Recht gilt jedoch nur noch für die Abschlüsse von Geschäftsjahren, die vor dem begonnen haben; für die Folgezeit müssen diese Unternehmen je nach Größen...

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