1. Erstellt ein
buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger einen Jahresabschluss, der
lediglich auf der Auswertung der laufenden Konten
„Jahresverkehrswerte” beruht, so beseitigt dieser nicht die
Schätzungsbefugnis des Finanzamts.
2. Bei der Durchführung der
Schätzung ist zu prüfen, ob das durch den Jahresabschluss
ausgewiesene Ergebnis wahrscheinlicher ist als die geschätzten
Besteuerungsgrundlagen des Finanzamts.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 18/2006 S. 978 EFG 2006 S. 1214 Nr. 16 NWB-Eilnachricht Nr. 29/2006 S. 2403 StBW 2006 S. 2 Nr. 14 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2006 S. 726 MAAAB-88674
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FG des Saarlandes, Urteil v. 23.05.2006 - 1 K 107/05
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