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Doppelbesteuerung | Außerkrafttreten des DBA Brasilien
Das Abkommen ist am (vgl. NWB EN-Nr. 941/2005) gekündigt worden. Nach Art. 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach dem BRA - 77/05 NWB HAAAB-73850 letztmalig anzuwenden: In Brasilien: (I) Bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf Beträge, die vor Ablauf des Kalenderjahrs gezahlt oder überwiesen werden, in dem die Kündigung ausgesprochen wird; (II) Bei den anderen unter dieses Abkommen fallenden Steuern auf das Steuerjahr, das in dem Kalenderjahr beginnt, in dem die Kündigung ausgesprochen wird. In Deutschland: (I) Bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf Beträge, die vor Ablauf des Kalenderjahrs gezahlt oder überwiesen werden, in dem die Kündigung ausgesprochen wird; (II) Bei den anderen unter dieses Abkommen fallenden Steuern auf den Veranl...