Einkommensteuer, Gewerbesteuer &
Umsatzsteuer: Schätzung bei einer Discothek anhand spezieller Richtsatzsammlung
Leitsatz
Als zulässige Schätzungsmethode ist auch die Ermittlung
von Besteuerungsgrundlagen mit einem äußeren Betriebsvergleich,
insbesondere mit einem Richtsatzvergleich, anerkannt. Es bestehen
keine Bedenken, Rohgewinnaufschlagsätze nach einer speziell auf
Discotheken bezogenen Richtsatzsammlung aus Nordrhein-Westfalen
auch auf Hamburger Verhältnisse zu übertragen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2022 S. 852 Nr. 15 BBK-Kurznachricht Nr. 11/2020 S. 502 EFG 2020 S. 633 Nr. 9 StB 2022 S. 152 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2020 S. 766 LAAAH-44344
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 03.09.2019 - 2 K 218/18