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Online-Beitrag vom

Wertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem Kapitalkonto

Keine Saldierung bei mehreren Einlagegegenständen

Prof. Dr. Christian Möller, LL.M.

[i]Gehrmann, Umwandlungssteuerrecht, infoCenter NWB MAAAB-26815 Der BFH hat entschieden, dass bei der zeitgleichen Einbringung von Mitunternehmeranteilen an zwei Gesellschaften durch denselben Einbringenden das negative Kapitalkonto des einen Anteils nicht mit dem positiven Kapitalkonto des anderen Anteils saldiert werden kann ( NWB RAAAH-07354). Die Folge ist für den Anteil mit negativem Kapitalkonto eine zu versteuernde Wertaufstockung.

I. Einbringungen zu Buchwerten und Saldierung von Kapitalkonten

[i]Einbringung von GbR-Beteiligungen in GmbHDie klagenden Geschwister waren jeweils zur Hälfte an der A-GbR und der B-GbR beteiligt, die jeweils Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielten. Im Jahr 2010 errichteten die Kläger eine GmbH (die Beigeladene), an der sie sich je zur Hälfte beteiligten, und auf die sie im Wege der Sacheinlage ihre Beteiligungen an den GbRs übertrugen. Steuerrechtlich sollten die Einbringungen zu Buchwerten erfolgen und auf den zurückbezogen werden.

In ihren Bilanzen per wies die A-GbR ein negatives und die B-GbR ein positives Kapital aus. Zudem tauchte in der Bilanz der A-GbR unter dem Konto „Verr.Kto. Organgesellschaft“ eine sonstige Verbindlichkeit von 76.000 € und in der Bilanz der B-GbR in de...

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