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Erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft
NWB GAAAG-73186
Seit der Erbschaftsteuerreform 2016 wurde die Begünstigung von sogenannten Wohnungsunternehmen (vom BFH als „Wohnungsvermietungsunternehmen“ bezeichnet) vielfach als eine der wenigen verbliebenen Gestaltungsmöglichkeiten des neuen Erbschaftsteuergesetzes 2016 angesehen. Weder der Gesetzeswortlaut noch die Auffassung der Finanzverwaltung hat sich zum Wohnungsunternehmen gegenüber der früheren Gesetzesversion geändert. Das Urteil des BFH zu der Frage, wann ein Wohnungsunternehmen vorliegt, wurde deshalb mit Spannung erwartet. Wenn sich die Gestaltungspraxis aus dem Urteil eine Erleichterung bei der Gestaltung eines sogenannten Wohnungsunternehmens auch bei einem Bestand von weniger als 300 Wohnungen erhofft hatte, wurde diese Hoffnung vom BFH nicht erfüllt.
Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines erbschaftsteuerlich begünstigten Wohnungsunternehmens sind nur dann erfüllt, wenn die Vermietung selbst gewerblichen Charakter hat.
Der gewerbliche Charakter der Wohnungsvermietung richtet sich nicht nach dem Umfang der vermieteten Wohnungen und den damit verbundenen Verwaltungs- und Bewirtschaftungsleistungen. Die von der Finanzverwaltung typisierend angenommene G...