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StuB Nr. 18 vom Seite 699

Neuregelung der Selbstanzeige im Steuerrecht

Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Essen

I. Einführung

Die Selbstanzeige ist eine Besonderheit im Steuerrecht (vgl. Spatschek, DB 2013 S. 1073 ff.; Kemper, DStR 2014 S. 928 ff.; Wulf, Stbg 2013 S. 269 ff.; Heidl/Pump, NWB 2014 S. 2325 ff. NWB PAAAE-69914; Buse, DB 2013 S. 11 ff.). Es handelt sich um einen Strafaufhebungsgrund, der die bereits entstandene Strafbarkeit rückwirkend wieder beseitigt (vgl. Tipke/Lang, Steuerrecht, 20. Aufl., Köln 2010, § 23 Rn. 54). Hintergrund der Selbstanzeige ist der fiskalpolitische Zweck, bisher verborgene, verheimlichte Steuerquellen zu erschließen und das Steueraufkommen zu vermehren (, NJW 1974 S. 2293 f.; , wistra 1999 S. 27 f.).

II. Verschärfungen bei der Selbstanzeige in der Vergangenheit

Durch das „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ vom (BGBl 2011 I S. 676), auch als „Schwarzgeldbekämpfungsgesetz“ bezeichnet, wurde die in § 371 AO kodifizierte Selbstanzeige neu geregelt und die Voraussetzungen verschärft. Der NWB MAAAD-44091, BFH/NV 2010 S. 1595 f.) hatte zuvor konstatiert: Das Privileg der Selbstanzeige könne nicht allein mit fiskalischen Interessen an der Entric...

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