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BFH 28.5.2013 XI R 32/11, StuB 5/2014 S. 198

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Zurverfügungstellung eines Grundstücks zu ökologischen Ausgleichsmaßnahmen

Stellt ein Landwirt auf vertraglicher Grundlage gegen Entgelt dauerhaft und durch die Eintragung einer Dienstbarkeit gesichert einer Stadt ein Grundstück zur Erfüllung ihrer naturschutzrechtlichen Verpflichtungen zur Verfügung und stellt er gegen Entgelt eine bestimmte Ausgleichsmaßnahme erstmals her, ist dieser Vorgang – unabhängig davon, wieviele umsatzsteuerrechtliche Leistungen er umfasst – steuerbar und steuerpflichtig; er unterliegt nicht der Besteuerung nach Durchschnittssätzen.

Praxishinweise

Der Landwirt argumentierte, wegen der Verpflichtung, das bisher ackerbaulich genutzte Grundstück dauerhaft für ökologische Ausgleichsmaßnahmen der Stadt dauerhaft und unkündbar zu überlassen, habe er die ackerbauliche Nutzungsmöglichkeit dauerhaft aufgegeben. Bezüg...

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