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Der Schutz des Unternehmens im Scheidungsfall
Probleme und Lösungsansätze
Scheidungen können Unternehmen gefährden. Das Risiko für Unternehmer, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, besteht darin, dass sie ggf. im schlimmsten Fall ihr Unternehmen auflösen müssen, wenn sie sich Zugewinnausgleichsansprüchen ausgesetzt sehen. Dies ist immer dann der Fall, wenn sie anderenfalls nicht genügend liquide Mittel zur Verfügung hätten, mit denen sie den Ausgleich bewerkstelligen können.
I. Der Ausgleich des Zugewinns
Sofern Ehegatten nichts anderes vereinbaren, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Während der Ehe verwalten die Ehegatten ihr jeweiliges Vermögen separat. Im Falle der Scheidung sollen dann beide Ehegatten an dem, was während der Ehe hinzu erworben wurde, jeweils hälftig beteiligt werden. Das bedeutet, dass derjenige, der weniger hinzu erworben hat, gegen den anderen Ehegatten einen Ausgleichsanspruch besitzt ( IVb ZR 577/80, FamRZ 81 S. 755; ; 1 BvR 1065/86, FamRZ 89 S. 939, 941)
Verglichen wird das Anfangsvermögen im Zeitpunkt der Heirat mit dem Endvermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrag...