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Kinderbetreuungskosten
Änderungen durch das StVereinfG 2011 und das
[i]BMF, Schreiben vom 14. 3. 2012, BStBl 2012 I S. 307Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde die ertragsteuerrechtliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten vereinfacht und vereinheitlicht. Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 können nunmehr alle Eltern solche Aufwendungen als Sonderausgaben geltend machen. Der Abzug „wie Betriebsausgaben” oder „wie Werbungskosten” [i]Hillmoth, Kinder im Steuerrecht, NWB Verlag Herne, 3. Aufl. erscheint voraussichtlich Ende 2012ist ab diesem Zeitraum entfallen. Die in Einzelfällen komplizierte Aufteilung zwischen Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben einschließlich des erforderlichen Nachweises der Voraussetzungen wie Berufstätigkeit, Ausbildung, Erkrankung oder Behinderung sind entfallen. Der Beitrag erläutert die Anwendung der Regelung.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB FAAAC-96020 das Mandanten-Merkblatt „Kinderbetreuungskosten” aufgerufen werden. Dieses können Sie vollständig, teilweise oder individualisiert per E-Mail oder Brief an Ihre Mandanten versenden oder in Ihren Internetauftritt integrieren.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2012
1. Änderung des EStG
[i]Ab VZ 2012 nur noch SonderausgabenabzugSeit ...