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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 6 K 2266/04 EFG 2009 S. 745 Nr. 10

Gesetze: EStG 1997 § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG 1997 § 16 Abs. 2, BGB § 1378

Übertragung eines Gewerbebetriebs im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung als entgeltlicher Vorgang

Verzicht auf Zugewinnausgleich als Veräußerungserlös

Aufteilung nach Verkehrswerten

Leitsatz

1. Die Übertragung des Gewerbebetriebs eines Ehegatten im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung auf den anderen Ehegatten zur Abgeltung von auf Geldleistung gerichteten Ansprüchen (u.a. des Zugewinnausgleichsanspruchs) ist ein entgeltlicher Vorgang.

2. Für die Bewertung des übertragenen Betriebsvermögens und des Ausgleichsanspruchs können die in der notariellen Scheidungsvereinbarung genannten Werte herangezogen werden, die den Vorstellungen der Eheleute im Rahmen ihrer familienrechtlichen Auseinandersetzung zu Grunde lagen, und die sie den jeweiligen Vermögensgütern beigemessen haben.

3. Der Veräußerungserlös bemisst sich nach der Höhe des Verzichts auf die Ausgleichsforderung und ist nach den Verkehrswerten auf die einzelnen Wirtschaftsgüter aufzuteilen.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 745 Nr. 10
KÖSDI 2009 S. 16551 Nr. 7
LAAAD-15293

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.11.2008 - 6 K 2266/04

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