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FG Köln Urteil v. - 7 K 8690/99 EFG 2004 S. 1044

Gesetze: EStG § 10 Abs 1EStG § 10 Abs 1 Nr 9GG Art 7 GGArt 7 Abs 4 EStG § 10

Sonderausgaben:

Schulgeldzahlung

Leitsatz

Schuldgeld ist nur in dem Fall, dass es für die Bezahlung des Besuches einer nach Art. 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigten oder nach Landesrecht anerkannten Ersatz- oder Ergänzungsschule geleistet wird, in Höhe von 30% als Sonderausgabe abzugsfähig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 875 Nr. 15
EFG 2004 S. 1044
EFG 2004 S. 1044 Nr. 14
KÖSDI 2004 S. 14283 Nr. 8
LAAAB-22806

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FG Köln, Urteil v. 28.06.2001 - 7 K 8690/99

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