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FG Köln Urteil v. - 11 K 1375/95 EFG 2000 S. 1092

Gesetze: GG Art 4 KiStG NW § 14 Abs 4 KiStO § 12 KiStO § 23 Abs 1 KiStO § 25 Abs 3 u 4 AO § 227

Kirchensteuer

Teilerlaß (Kappung) nach Kirchenaustritt für vorangegangenen Veranlagungszeitraum

Leitsatz

Die in der Richtlinie der Kirchenbehörde zur "Begrenzung der Kirchensteuer aus Billigkeitsgründen (Kappung)" enthaltene Regelung, wonach eine Kappung der Kirchensteuer, gleich für welches Jahr, nach rechtskräftigem Kirchenaustritt ausgeschlossen ist, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und entspricht daher nicht einer sachgerechten Ermessensausübung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1092
LAAAB-08829

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 12.04.2000 - 11 K 1375/95

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