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StuB Nr. 8 vom Seite 303

Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung bei mittelbaren Beteiligungen

Änderung der Rechtsprechung bei Beteiligung am Besitzunternehmen über eine Kapitalgesellschaft

StB Dr. Michael Hoheisel

Bei der steuerlichen Einordnung der Überlassung von Grundbesitz ist die Frage, ob dadurch eine Betriebsaufspaltung begründet wird, von entscheidender Bedeutung. Besteht zwischen dem überlassenden und dem nutzenden Betrieb sowohl eine sachliche als auch eine personelle Verflechtung, liegen die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung vor. Diese führt nicht nur dazu, dass es sich bei dem Grundbesitz um steuerliches Betriebsvermögen handelt, sondern auch dazu, dass für die Einkünfte die erweiterte Grundbesitzkürzung in der Gewerbesteuer nicht in Anspruch genommen werden kann. Im Besprechungsurteil vom kommt der BFH in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung zu dem Ergebnis, dass eine personelle Verflechtung zwischen den beiden Betrieben auch dann vorliegen kann, wenn die Beteiligung am Besitzunternehmen lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft gehalten wird.

Kernaussagen
  • Für die von der bisherigen Rechtsprechung vorgenommene Unterscheidung zwischen einer mittelbaren Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft am Betriebsunternehmen und einer solchen am Besitzunternehmen bei der Frage der personellen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sind keine sachlichen Gründe ersichtlich.

  • Die Frage des Durchgriffs durch eine Kapitalgesellschaft ist für die Beherrschung sowohl in Gestalt eines Betriebs- als auch in Gestalt eines Besitzunternehmens gleichermaßen ohne Bedeutung.

  • Auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft besteht, ist bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung zu berücksichtigen.

I. Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung

1. Vorbemerkungen

[i]Strahl, Personelle Verflechtung bei mittelbarer Beteiligung, NWB 6/2022 S. 354, NWB QAAAI-03744 Werden Wirtschaftsgüter an eine betriebliche Einheit (Einzelunternehmen, Mitunternehmerschaft oder Kapitalgesellschaft) überlassen und besteht zwischen den beiden Betrieben eine sachliche sowie eine personelle Verflechtung, handelt es sich um eine sog. Betriebsaufspaltung. Die Überlassung des Wirtschaftsguts ist als Teil der originär gewerblichen Tätigkeit des nutzenden Betriebs anzusehen und es liegen keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern gewerbliche Einkünfte vor.

Eine Betriebsaufspaltung kann dabei unabhängig von der Rechtsform des überlassenden und des nutzenden Betriebs vorliegen. Hinsichtlich des nutzenden Betriebs ist es jedoch notwendig, dass gewerbliche Einkünfte erzielt werden und es sich nicht um ein Einzelunternehmen handelt. Man unterscheidet z. B. zwischen einer echten, unechten, mitunternehmerischen oder kapitalistischen Betriebsaufspaltung. S. 304

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30 Tage

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Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung bei mittelbaren Beteiligungen

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