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Die wichtigsten Änderungen des „JStG 2019“ für Unternehmen
Bundesrat billigt Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Mit dem [i]Kühn, Geplante Änderungen durch das „Jahressteuergesetz 2019“, BBK 17/2019 S. 841 NWB MAAAH-29146 am vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ ändert der Gesetzgeber zahlreiche Vorschriften im EStG, KStG, GewStG, UStG, InvStG, in der AO und in weiteren Gesetzen. Die Änderungen der titelgebenden Förderung der Elektromobilität machen dabei nur einen kleinen Teil aus, so dass in den Beratungen häufig von einem „Jahressteuergesetz 2019“ die Rede war. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am . Bedauerlicherweise ist das Gesetz wegen der Vielzahl der Änderungen und weil einzelne Gesetze in mehreren Artikeln verändert wurden, sehr unübersichtlich geworden. Der Beitrag fasst deshalb die wichtigsten Themen für den betrieblichen Bereich kompakt zusammen; zahlreiche Einzelfragen greifen wir dann im Laufe der Zeit gesondert auf.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Änderungen des Einkommensteuergesetzes
1. Steuerbefreiung für Weiterbildungsmaßnahmen (§ 3 Nr. 19 EStG)
§ 3 Nr. 19 EStG stellt [i]Langenkämper, Fortbildungskosten, infoCenter NWB SAAAB-03400 nunmehr klar, dass bei Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers für Maßnahmen i. S. des § 82 SGB III immer von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interes...