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Abgrenzung der Betriebsstätteneinkünfte nach dem AOA
Die wesentlichen Änderungen durch den Authorized OECD Approach anhand eines Praxisfalls
[i]Entwurf der BsGaV-E unter NWB KAAAE-43902 Mit der Einführung des Authorized OECD Approach (AOA) im Jahr 2010 hat die OECD das Verfahren der Vermögens- und Erfolgsabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte neu geregelt. Mit der Neufassung des Art. 7 OECD-MA wurde für Zwecke der Gewinnabgrenzung die uneingeschränkte Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte umgesetzt. Jedoch bedarf es für die unmittelbare Anwendung des neuen Ansatzes der Umsetzung in das innerstaatliche Recht der Anwenderstaaten. Mit der Änderung des § 1 AStG wurde der AOA in das deutsche Steuerrecht transformiert und der Fremdvergleichsgrundsatz nach OECD-Standard für internationale Betriebsstättenfälle implementiert. Die Konkretisierung des Fremdvergleichsgrundsatzes wird durch den Erlass einer Betriebsstättengewinnermittlungsverordnung (BsGaV) erfolgen, die die „alten“ Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze vom ablösen wird. Im nachfolgenden Beitrag sollen die Grundzüge des AOA dargestellt und die wesentlichen Änderungen anhand eines Praxisfalls aufgezeigt werden.
I. Grundzüge des AOA
1. Bisheriges Abkommensrecht
[i]Auch OECD-MA 2008 sah schon eine Selbständigkeitsfiktion vorAuch vor der Einführung des AOA erfolgte die Aufteilung der Einkünfte und des Vermögens zwischen Stammhaus und Betriebsstätte ...