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Einkommen-/Lohnsteuer | Arbeitnehmereigenschaft von Servicekräften in einem Warenhaus
(1) Ob die von einem Warenproduzenten im Rahmen des Vertriebs in Warenhäusern beschäftigten Servicekräfte als Arbeitnehmer anzusehen sind, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. (2) Die Nachforderung pauschaler Lohnsteuer beim Arbeitgeber setzt voraus, dass der Arbeitgeber der Pauschalierung zustimmt (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 38, § 40, § 40a, § 41a, § 42d EStG; § 1 Abs, 2 LStDV).
Praxishinweise: (1) Ein Dienst-/Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn der „Beschäftigte” seine Arbeitskraft schuldet. Dazu hat die Rechtsprechung eine Reihe von Merkmalen entwickelt, die für eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen. Diese Merkmale (z. B. Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit, fehlend...