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BBEV Nr. 11 vom Seite 380

Nachehelicher Unterhalt

Auswirkungen des Unterhaltsänderungsgesetzes v. 21. 12. 2007

von Anke Schmidt-Graumann, Bonn

Durch das Unterhaltsänderungsgesetz v. ist der nacheheliche Unterhalt entscheidend neu geregelt worden. Zudem liegen nun die ersten BGH-Urteile nach neuem Recht vor. Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick.

I. Hintergrund

Ziel des zum in Kraft getretenen Unterhaltsänderungsgesetzes v. (BGBl I S. 3189) ist die Anpassung des Unterhaltsrechts an geänderte Verhältnisse und Wertvorstellungen. Insbesondere sollte Berücksichtigung finden, dass

  • die meisten Frauen eine Berufsausbildung haben,

  • viele auch während der Ehe berufstätig sind und

  • die Zahl der Ehescheidungen deutlich gestiegen ist.

Dass die Erwerbstätigkeit nicht mehr typischerweise nur einem Ehepartner obliegt, ist nicht nur Ergebnis eines geänderten Rollenverständnisses, sondern gleichzeitig eine wirtschaftliche Notwendigkeit, weil viele Familien zur Deckung ihres Unterhalts auf mehr als ein Einkommen angewiesen sind bzw. versuchen, das gestiegene Risiko der Arbeitslosigkeit durch die Berufstätigkeit beider Ehepartner abzufedern.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Ehescheidung führten bereits bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen häufig zu einer Mangelfallsituation. De...

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