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BFH 25.10.2007 III R 39/04, BBK 4/2008 S. 4752

Gestaltungsspielräume durch geänderte Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen

Mindert das FA die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen im Rahmen einer Au-ßenprüfung, kann der Steuerpflichtige sein Wahlrecht, Sonderabschreibungen in Anspruch zu nehmen, neu ausüben: Er kann die Sonderabschreibungen daher mit einem höheren Betrag in Anspruch nehmen, der allerdings die Gewinnerhöhung aufgrund der Minderung der Bemes-sungsgrundlage nicht übersteigen darf.

Es handelt sich um eine nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG zulässige Bilanzänderung, die in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer Bilanzänderung, nämlich der Minderung der Bemessungsgrundlage durch das FA, steht. Das Wahlrecht, die Sonderabschreibungen in höherem Umfang in dem von der Außenprüfung aufgegriffenen Jahr in Anspruch zu nehmen, besteht auch dann, wenn die Sonderabschreibung bereits in einem...

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