OFD Düsseldorf

Umsatzsteuerliche Behandlung der Rabattregelung nach dem Beitragssatzsicherungsgesetz

Kurzinformation Umsatzsteuer Nr. 06/2005

Mit dem Beitragsssatzsicherungsgesetz (BSSichG) vom (BGBl 2002 I S. 4637) ist ein § 130a in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch eingefügt worden. Gemäß § 130a Abs. 1 Satz 1 SGB 5 erhalten die gesetzlichen Krankenkassen von den Apotheken für ab dem zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel einen Abschlag von 6 % des Herstellerabgabepreises. Pharmazeutische Unternehmen sind verpflichtet, den Apotheken den Abschlag zu erstatten (§ 130a Abs. 1 Satz 2 SGB 5).

Zur Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung dieses sog. Herstellerrabatts bei bestimmten Sachverhaltsgestaltungen ist folgende – bundeseinheitlich abgestimmte – Auffassung zu vertreten:

1. Die Medikamente werden von den Herstellern über einen oder mehrere Zwischenhändler an die Apotheken geliefert. Die Erstattung des Rabatts erfolgt zwischen dem Hersteller und der Apotheke.

Der Hersteller kann aufgrund der Erstattung des Abschlags gegenüber den Apotheken eine Minderung der Bemessungsgrundlage geltend machen. Die Ausführungen im BMF-Schreiben vom  – IV B 7 – S 7200 – 101/03 (BStBl 2004 I S. 443) sind entsprechend anzuwenden.

Die Erstattung des Abschlags durch die Hersteller (eventuell über die Apothekenabrechnungsstelle) an die Apotheken stellt bei den Apotheken Entgelt von Dritter Seite für die Lieferung der Arzneimittel dar.

2. Die Medikamente werden von den Herstellern über einen oder mehrere Zwischenhändler an die Apotheken geliefert. Der Rabatt wird in der Kette durchgereicht.

Der jeweils leistende Unternehmer hat den für die ursprüngliche Lieferung geschuldeten Steuerbetrag, der jeweilige Leistungsempfänger hat den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerbetrag zu berichtigen (§ 17 Abs. 1 UStG).

3. Die Medikamente werden vom Hersteller direkt an die Apotheke geliefert.

Analoge Behandlung wie zur zweiten Fallvariante.

Diese Grundsätze sind für alle noch nicht bestandskräftigen Steuerfestsetzungen anzuwenden.

OFD Düsseldorf v.

Fundstelle(n):
KAAAB-50812