Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon Lohnbüro 2022 vom

Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues und Wichtiges auf einen Blick:

1. Höhe der Entfernungspauschale

Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale beträgt seit für die ersten 20 vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte jeweils 0,30 € und ab dem 21. Entfernungskilometer für jeden weiteren vollen Entfernungskilometer jeweils 0,35 €. Ab 2024 bis 2026 wird die Entfernungspauschale ab dem 21. vollen Entfernungskilometer auf 0,38 € angehoben. Auf die Ausführungen beim Stichwort „Entfernungspauschale“ wird ergänzend hingewiesen.

2. Steuerpflichtiger Arbeitgeberersatz für Pkw-Fahrtkosten

Der Arbeitgeberersatz für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Pkw ist steuerpflichtig. Eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 15 % in Höhe der Entfernungspauschale ist aber möglich und führt zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.

Der Arbeitgeber kann aus Vereinfachungsgründen von 15 Tagen monatlich ausgehen. Die 15-Tage-Regelung vermindert sich verhältnismäßig, wenn der Arbeitnehmer bei einer in die Zukunft gerichteten Prognose an weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche an seiner ersten Tätigkeitsstätte tätig w...