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Keine Änderung der ertragsteuerlichen Behandlung von Personengesellschaften durch das MoPeG?
Zum neu verabschiedeten MoPeG vom 24.6.2021
In der Sitzung am hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) verabschiedet. Im Vergleich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom wurden nur wenige Modifizierungen vorgenommen. Die finale Fassung des MoPeG war bisher nur in Form der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Regierungsentwurf vom erhältlich. Am ist das MoPeG im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Ergänzende Erläuterungen finden sich im Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Regierungsentwurf vom . Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am keinen Einspruch erhoben. Gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom ist das Datum des Inkrafttretens des überwiegenden Teils des MoPeG um ein Jahr auf den verschoben worden. Im Folgenden wird in Kap. I auf die im neu verabschiedeten MoPeG manifestierte Abkehr vom Gesamthandsprinzip näher eingegangen. In Kap. II wird eine steuerliche Würdigung vorgenommen: Es wird die Frage erörtert, ob es durch die Abkehr vom Gesamthandsprinzip zu einer Änderung der ert...